Liebe Schüler:innen, liebe Eltern,

die jaM'in Musikschule hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und den Unterricht in Rock, Pop und Jazz in Schwäbisch Gmünd und der Region nachhaltig vorangebracht.

Um auch weiterhin Unterricht auf hohem Niveau anbieten zu können, ist es notwendig, unsere Unterrichtsgebühren zum 01. Januar 2026 anzupassen. Gründe hierfür sind vor allem höhere Zahlungen an die Künstlersozialkasse, gestiegene Lizenzgebühren der GEMA sowie bereits angepasste Honorarerhöhungen für unsere Lehrkräfte, damit wir langfristig konkurrenzfähig bleiben. Bis zu 80 % der Erhöhung geben wir direkt an unsere Lehrer:innen weiter.

Im Zuge dieser Anpassung haben wir auch unsere Schulordnung (Punkt 6) überarbeitet:

  • Der bisherige Schulrabatt von 5 % für Schüler:innen unserer Partnerschulen gilt ab dem 01. Januar 2026 für alle Schulen im Kreis Schwäbisch Gmünd (nach Vorlage einer Schulbescheinigung). Der Rabatt ist jeweils für das laufende Schuljahr gültig. Wird keine neue Bescheinigung zum Beginn (bis 30. September) des neuen Schuljahres vorgelegt, tritt automatisch die dann gültige Entgeltordnung in Kraft.
  • Jedes weitere Familienmitglied erhält einen Rabatt von 10 %. Dies gilt auch bei der Belegung eines Zweitfachs.

Bitte beachten Sie, dass Rabatte nicht miteinander kombinierbar sind.

Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Möglichkeit, Änderungen an Ihrem Unterrichtsvertrag vorzunehmen. Ab dem 01. Januar 2026 gilt verbindlich die neue Schul- und Entgeltordnung.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Treue zur jaM'in Musikschule.

Schul- und Entgeltordnung (gültig ab 01. Januar 2026)